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Büroordnung zur Regelung der gemeinsamen Arbeit

Version: 20200708

1      Vorbemerkung

In jeder Leistungsgemeinschaft müssen grundlegende Regeln als verbindlich vereinbart vorausgesetzt werden, damit sich die Zusammenarbeit aller Mitglieder dieser Gemeinschaft zum Einen sowohl rücksichtsvoll und angenehm, zum Anderen auch effizient und effektiv funktioniert.

 

2      Betriebsstätte

Als regelmäßiger Ort der Leistung gilt, wenn nicht explizit anders und schriftlich vereinbart, das Büro der CIS.

 

3      Betriebszeit

Die Betriebszeiten in der Betriebsstätte lauten: Mo – Fr:    8.00 – 17.00 Uhr.
Abweichende Arbeitszeiten können schriftlich vereinbart werden.

 

4      Hotline

Die Hotline während der Betriebszeit wird entweder persönlich oder in Ausnahmefällen durch technische Hilfsmittel, wie ununterbrochene Rufumleitung sichergestellt. Wir sind dienstleistungsorientiert und den Bedürfnissen im operativen Geschäft unserer Kunden wird nach Möglichkeit entsprochen.

 

5      Private Abwesenheit

In allen Fällen privater Abwesenheit während der Kernarbeitszeit muss die vorherige Genehmigung des Vorgesetzten vorliegen und der Abwesende schriftlich hinterlegt haben, wo er erreichbar ist und wann er wieder anwesend sein wird, damit organisatorische Maßnahmen getroffen werden können, um ihm Nachrichten oder sonstige Informationen weiterleiten zu können.

 

6      Sonderfälle Abwesenheit

Sowohl Krankheit als auch andere Verhinderungsgründe sind gegebenenfalls nicht vorplanbar. Für solche Fälle gilt jedoch unverzügliche Informationspflicht an die Betriebsstätte mit Benennung des Abwesenheitsgrundes und dessen voraussichtlicher Dauer. Im Falle von Krankheit muss der Arbeitnehmer vom ersten Ausfalltag an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorlegen, die dem Arbeitgeber spätestens am 3. Ausfalltag für alle Ausfalltage vorliegen muss.

 

7      Urlaub

Der Mitarbeiter plant seinen Jahresurlaub (bis auf 5 Tage) zu Beginn eines jeden Jahres. Die Kollegen stimmen sich in ihrem Team ab, damit das operative Geschäft durch den Urlaub so wenig wie möglich gestört wird. Urlaube werden im persönlichen Dienstkalender hinterlegt.

 

8      Dienstreisen

Während einer Dienstreise müssen in der Betriebsstätte das Reiseziel, der Ansprechpartner und die Dauer der Abwesenheit im Dienstkalender hinterlegt sein, damit Nachrichten jeglicher Art dem Abwesenden bei Bedarf übermittelt werden können.

 

9      Qualitätssicherung

Zu Zwecken der Qualitätssicherung und bei direkter betrieblicher Notwendigkeit ist die Geschäftsleitung berechtigt, Inhalte von Betriebsmitteln auszuwerten.

Ferner wird der Dienstkalender elektronisch freigegeben. Jeder Mitarbeiter hat lesenden Zugriff auf die Kalender der Teammitglieder.

 

10    Verbesserungen

Die vorliegende Betriebsordnung erfasst bewusst nur einen kleinen Teil der regelbaren Themen. Sie soll sich in der Praxis bewähren und jederzeit ergänzt oder geändert werden können, wenn die betriebliche Notwendigkeit dies erfordert und dies den Unternehmenszielen dient. Solche Verbesserungen können von jedem Mitarbeiter formlos eingebracht werden und sollen von allen Mitarbeitern mit dem Ziel besprochen werden, als Weiterentwicklung und damit als Verbesserung in die vorhandene Betriebsordnung aufgenommen zu werden.

 

11    Gültigkeit

Diese Betriebsordnung ist in ihrer jeweils gültigen Fassung
Bestandteil des Arbeitsvertrages und somit ohne separate Unterschrift gültig.

 

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