eitie - Wir machen Ihre EDV - zuverlässig und schnell
  • Branchenlösungen
    • Verwaltungsbüros
    • Zahnärzte
    • Immobilienbüros
    • Ingenieure
    • Sozialwirtschaft
    • Kanzleien
  • Produkte
    • EDV-Betreuung
    • eitieCloud – Hosting Ihrer Programme
    • eitieCloud – für Softwarehersteller
    • eitieBox – Hybrid-Cloud als EDV-Lösung
    • eitieStorage – Mengendaten
    • eitieWLAN – Sicheres WLAN
    • eitiePrint – Druck und Mail automatisch
    • eitieSync – Daten-Synchronisation
    • eitieZeit – Zeiterfassung und Zutrittskontolle aus der eitieCloud
  • Partner
    • Partner der eitieCloud sein
  • Referenzen
    • Referenzen – Verbreitungsgebiet
    • eitieCloud – Diakonie im Landkreis Karlsruhe
    • eitieCloud – LEWIDA Leben wie daheim
    • eitieCloud – WDS Bad-Arolsen
    • eitieCloud – Senioreneinrichtungen Bochum
    • eitieBox – Staudt Heizung und Sanitär GmbH
    • Enterprise-Hosting – TUI Deutschland
    • eitieCloud – LICHTI – Patentanwälte
    • eitieCloud – Beamten-Wohnungsgesellschaft Dr. Buschman GmbH & Co. KG
  • Über CIS
    • Über CIS
    • AGB der CIS Geschäftsbereich Internet Providing
    • Impressum
    • Kontakt
    • Netiquette
  • Newsblog
    • Timeline
    • EDV-Nachrichten
    • Jobs
    • Reisetagebuch
    • Events

Die eitie – Fanpage ist bis auf weiteres unsichtbar

Geschrieben am 14. Juni 2018 Von Oliver Heneka Veröffentlicht unter EDV-Nachrichten, Technik-Infos

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Dienstag den 05.06.2018 (AZ. C-210/16) besagt, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich ist.

Fanpages können bei Facebook von Privatpersonen oder Unternehmen eingerichtet werden und können dazu benutzt werden, sich den übrigen Nutzern oder auch externen Seitenbesuchern zu präsentieren, Beiträge zu veröffentlichen oder Werbung zu machen. Mit Hilfe der Funktion „Facebook Insight“, die Facebook kostenfrei zur Verfügung stellt, können anonymisierte statistische Daten über die Nutzer dieser Seiten eingesehen werden.

Die Mitverantwortung beginnt aber nach Ansicht der Richter bereits mit der Einrichtung der Fanpage. Der Betreiber kann die Fanpage auf sein Zielpublikum ausrichten. Kriterien können mittels Filter für die Erhebung der Statistiken festgelegt werden und Kategorien von Personen bezeichnen, deren personenbezogene Daten von Facebook ausgewertet werden sollen. Diese Informationen könnten für spezielle Werbeaktionen und zielgerichtete Informationen verwendet werden.

 

Aus diesen Gründen rät uns unser Datenschutzbeauftragter daschug dazu, unsere eitie – Fanpage vorrübergehend auf „nicht sichtbar“ zu stellen, bis eine DSE (Datenschutzerklärung) implementiert ist und Facebook auf das EuGH-Urteil reagiert hat, indem es transparente Bedingungen geschaffen und ein angemessenes Joint-Controller-Agreement (gemeinsame Verantwortlichkeit) bereitgestellt hat.

DSGVO Facebook
« eitie on Tour im Mai und Juni
eitie Herbsttour »

Hinterlassen Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

CAPTCHA
Refresh

*

Letzte Beiträge

  • Woher kommen Lithium-Ionen-Akkus – Teil 1: Lithiumabbau in Bolivien 23. Januar 2019
  • 5G – die totale Vernetzung? 9. Januar 2019
  • Augen schonen vorm Monitor – so geht’s einfach 20. November 2018
  • Selbstfahrende Autos, elektronische Entscheidungen und Moral 12. November 2018
  • Neue betrügerische Bewerbungsmail mit Erpressungstrojaner 9. November 2018

Weitere News

  • EDV-Nachrichten (27)
  • Events (13)
  • Jobs (8)
  • Reisetagebuch (16)
  • Technik-Infos (6)
  • Timeline (71)

Rechtliche Infos

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung & Netiquette

Downloads

TeamViewer
TeamViewer-Host (Dienst)

Social Media

 facebook 
 XING 
 twitter 
Google+
You Tube